Mit Hollinware verwalten Sie Aufträge, Chargen, Lager und Rechnungen in einem Programm. Das Chargenprotokoll für die Lebensmittelkontrolle können Sie jederzeit abrufen und als PDF ausdrucken.
In vielen kleinen Betrieben stehen die Kunden in einer Liste, die Rechnungen in Word und die Chargen in einem Ordner. Fragt das Amt nach oder wird ein Rohstoff zurückgerufen, muss man die Angaben mühsam zusammensuchen. Hollinware bringt das in ein Programm.
In Hollinware sind Aufträge, Chargen und Rechnungen miteinander verknüpft. Im Auftrag steht, welche Charge geliefert wurde, und zu jeder Charge sind die verwendeten Rohstoffe hinterlegt. So sieht der Ablauf aus:
Das Chargenprotokoll mit allen Angaben können Sie jederzeit abrufen.
Hollinware ist für Betriebe gedacht, die ihre Produkte selbst herstellen und selbst vermarkten, vom Ein-Personen-Betrieb bis etwa fünfzehn Mitarbeitende. Dazu gehören zum Beispiel:
Manufakturen für Dressings, Saucen und Aufstriche · Imkereien und Käsereien · Brauereien und Brennereien · Hofläden mit eigener Herstellung · Bäckereien und Metzgereien · Getränkehersteller. Mehr zu den einzelnen Branchen
Zwei rechtliche Themen betreffen fast jeden kleinen Lebensmittelbetrieb.
Ab 2027 bzw. 2028 müssen die meisten Unternehmen E-Rechnungen verschicken können, zuerst ab dem 1. Januar 2027 Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind davon ausgenommen. Empfangen können muss sie schon seit 2025 jeder Betrieb. Hollinware erstellt E-Rechnungen im Format XRechnung 3.0.
Die Rückverfolgbarkeit muss schon heute lückenlos sein und sich schnell darstellen lassen. Ein Ordner erfüllt diese Vorgabe formal. Unter Zeitdruck ist er aber mühsam zu durchsuchen.
Wir zeigen Ihnen das Programm in etwa einer halben Stunde am Bildschirm, mit Ihren eigenen Produkten als Beispiel. Anschließend besprechen wir, ob Hollinware zu Ihrem Betrieb passt.