HOLLINWARE

Warenwirtschaft und Chargenverwaltung für kleine Lebensmittelbetriebe

Mit Hollinware verwalten Sie Aufträge, Chargen, Lager und Rechnungen in einem Programm. Das Chargenprotokoll für die Lebensmittelkontrolle können Sie jederzeit abrufen und als PDF ausdrucken.

Der Test ist kostenlos und Sie brauchen dafür keine Zahlungsdaten. Der Zugang endet nach 30 Tagen von selbst und verlängert sich nicht. Erst das Programm ansehen
Die Übersicht in Hollinware

Rückverfolgbarkeit in kleinen Betrieben

In vielen kleinen Betrieben stehen die Kunden in einer Liste, die Rechnungen in Word und die Chargen in einem Ordner. Fragt das Amt nach oder wird ein Rohstoff zurückgerufen, muss man die Angaben mühsam zusammensuchen. Hollinware bringt das in ein Programm.

Vom Auftrag bis zur Rechnung in einem Programm

In Hollinware sind Aufträge, Chargen und Rechnungen miteinander verknüpft. Im Auftrag steht, welche Charge geliefert wurde, und zu jeder Charge sind die verwendeten Rohstoffe hinterlegt. So sieht der Ablauf aus:

  1. Auftrag: Der Kunde bestellt im Portal oder am Telefon.
  2. Charge: Sie erfassen den Ansatz und hinterlegen Rohstoffe und MHD.
  3. Lieferung: Der Lieferschein enthält die Chargennummer, der Lagerbestand wird gebucht.
  4. Rechnung: Sie erstellen die Rechnung direkt aus dem Auftrag.

Das Chargenprotokoll mit allen Angaben können Sie jederzeit abrufen.

Für welche Betriebe Hollinware gedacht ist

Hollinware ist für Betriebe gedacht, die ihre Produkte selbst herstellen und selbst vermarkten, vom Ein-Personen-Betrieb bis etwa fünfzehn Mitarbeitende. Dazu gehören zum Beispiel:

Manufakturen für Dressings, Saucen und Aufstriche · Imkereien und Käsereien · Brauereien und Brennereien · Hofläden mit eigener Herstellung · Bäckereien und Metzgereien · Getränkehersteller. Mehr zu den einzelnen Branchen

E-Rechnung und Lebensmittelkontrolle

Zwei rechtliche Themen betreffen fast jeden kleinen Lebensmittelbetrieb.

E-Rechnung

Ab 2027 bzw. 2028 müssen die meisten Unternehmen E-Rechnungen verschicken können, zuerst ab dem 1. Januar 2027 Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind davon ausgenommen. Empfangen können muss sie schon seit 2025 jeder Betrieb. Hollinware erstellt E-Rechnungen im Format XRechnung 3.0.

Rückverfolgung bei Kontrollen

Die Rückverfolgbarkeit muss schon heute lückenlos sein und sich schnell darstellen lassen. Ein Ordner erfüllt diese Vorgabe formal. Unter Zeitdruck ist er aber mühsam zu durchsuchen.

Vorführung am Bildschirm

Wir zeigen Ihnen das Programm in etwa einer halben Stunde am Bildschirm, mit Ihren eigenen Produkten als Beispiel. Anschließend besprechen wir, ob Hollinware zu Ihrem Betrieb passt.